Ein Hausbesitzer muss nicht nachweisen, dass ein Wind mit der Mindeststärke 8 an seinem Haus herrschte und dadurch die Sturmschäden eingetreten sind.
Am dem 1. Januar 2007 gelten für den Verbraucherschutz zahlreiche neue Regelungen.
Banken dürfen die Ausführung einer Überweisung verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit einer hierfür erforderlichen Bevollmächtigung bestehen.
Fluggesellschaften dürfen ihre Haftung für zerbrechliche Gegenstände, Schmuck und Wertsachen nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken.
Bei Verletzungen im Kindergarten können Eltern für ihre Kinder regelmäßig nur Schadensersatz gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.
Kreditinstitute dürfen Unterlagen über die Korrespondenz mit Kunden nach sechs Jahren vernichten, da nach dieser Zeit regelmäßig alle Ansprüche als verwirkt anzusehen sind.
Ein Landwirt muss für den Schaden einstehen, der an einer benachbarten Bienenweide durch von ihm eingesetzte Spritzmittel entsteht.
Verlangen Kreditinstitute die Vorlage eines Erbscheins, müssen die dem Erben die hierfür anfallenden Kosten ersetzen.
Eine AGB-Klausel, die einer Bank ein Pfandrecht am Kontoguthaben des Kunden auch für Forderungen gegenüber Dritten einräumt, ist unzulässig.
Eine Versicherung muss eine unberechtigte Kündigung innerhalb von vierzehn Tagen zurückweisen.